WEBSITE

A & O

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Die eigene Website ist die moderne Art einer Visitenkarte, denn immer mehr Leute nutzen das Internet für die Recherche von Informationen. Wer also nicht im Internet zu finden ist, existiert für viele nicht und kann nicht erreicht werden.
 

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Website

Registrierung

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Eine Website ist für Online-Shop-Betreiberinnen/Online-Shop-Betreiber unerlässlich. Diese muss zuerst registriert werden, um auch im Internet von sogenannten „Userinnen/Usern“ oder „Nutzerinnen/Nutzern“ gefunden zu werden. Eine Registrierung erfolgt unter einer Adresse, der sogenannten Domain.

In Österreich wird die Registrierung für „.at-Domains“ von der NIC.at GmbH vorgenommen

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Allgemeine Informationspflichten für kommerzielle Websites

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Eine Online-Shop-Betreiberin/ein Online-Shop-Betreiber muss neben der Informationspflichten, die nur zwischen Unternehmerinnen/Unternehmern und Verbraucherinnen/Verbrauchern zu beachten ist, auch allgemeine Informationen auf der Website zur Verfügung stellen. Diese Informationen müssen leicht und unmittelbar zugänglich sein und betreffen

  • den Namen der Online-Shop-Betreiberin/des Online-Shop-Betreibers oder ihre/seine Firma,
  • die geografische Anschrift, unter der das Unternehmen niedergelassen ist,
  • Angaben, aufgrund deren die Nutzerinnen/Nutzer mit der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber rasch und unmittelbar in Verbindung treten können und ihre/seine E-Mail-Adresse,
  • wenn vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht,
  • wenn die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die zuständige Aufsichtsbehörde,
  • bei Online-Shop-Betreiberinnen/Online-Shop-Betreibern, die gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegen, die Kammer, den Berufsverband oder ähnliche Einrichtungen, der die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber angehört,
  • die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
  • den Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und auch einen Zugang zu diesen Vorschriften,
  • wenn vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • den Standort der Gewerbeberechtigung, wenn das Unternehmen nicht im Firmenbuch eingetragen ist.

 

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Impressum und Offenlegung

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Die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber unterliegt der Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz. Diese reicht in ihrem Umfang weiter als ein Impressum. Die Impressumspflicht gilt für elektronische Medien, die wenigstens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden, z.B. elektronische Newsletter.

 Hinweis

  • Umgangssprachlich werden die Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz häufig als Impressum bezeichnet.
  • Nähere Informationen zur „Impressumspflicht“ finden sich ebenfalls auf USP.gv.at. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Unternehmerinnen/Unternehmern auf Ihrer Homepage an, die gesetzlichen Auflagen durch Eintragung ihrer Firmendaten und Verlinkung darauf zu erfüllen.

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